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Verkaufs- und Lieferbedingungen

1. Lieferung / Versandkosten
Sendungen ab Fr. 500.- netto (nach Abzug aller Rabatte und exklusive MwSt.) erfolgen in die Schweiz ohne Porto, bzw. franko Domizil. Die Wahl der Transportart bleibt uns überlassen. Bei Eilgut- oder Express-Sendungen wird ein Zuschlag von Fr. 25.- verrechnet. Für Lieferungen unter Fr. 500.- Netto-Warenwert werden je nach Produkt die entsprechenden Versandspesen in Rechnung gestellt.

 

Beanstandungen und Mängelrügen können nur innerhalb 3 Arbeitstagen nach Empfang der Ware berücksichtigt werden (detaillierter Sachverhalt mit Foto an info@berec.ch).


2. Kleinstmengen
Bestellungen unter Fr. 10.- Netto-Warenwert werden pauschal mit Fr. 10.- Rechnungswert fakturiert

3. Zahlung
Unsere Rechnungen sind zahlbar innert 30 Tagen, ohne Skonto. Auf den Rechnungen sind alle infrage kommenden Abzüge berücksichtigt. Verwenden Sie bitte ausschliesslich die vorgedruckten Einzahlungsscheine, die jeder Rechnung beigefügt sind. Jede anderweitige Zahlungsart ergibt uns erhebliche Mehrkosten. Wir danken für Ihr Verständnis.

4. Zahlungsort
UBS AG, 8640 Rapperswil (IBAN CH710025325340943901Z)

5. Rücksendungen
Rücksendungen dürfen nur mit unserem Einverständnis und in der Originalverpackung erfolgen (nur transparente Kleber verwenden). Für Warenrücksendungen, die ohne unser Einverständnis erfolgen, können wir keine Gutschrift erteilen. Allfällige Kosten für ein Um- oder Neuverpacken werden der Gutschrift abgezogen. Genauso wie die Kosten für den Hin- und Rücktransport. Produktionsfehler, Falschlieferungen, Schäden, die auf den Transport zurückzuführen sind, müssen innert 7 Tagen gemeldet werde. Ansonsten müssen diese abgelehnt werden.

6. Haftung
Unsere Haftung beschränkt sich auf den Wert der gelieferten Ware. Für Schäden infolge unsachgemässer Behandlung oder Lagerung der Produkte können wir keine Haftung anerkennen.

7. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben unser Eigentum bis zur vollständigen Bezahlung. Sie dürfen so lange weder verpfändet noch zur Sicherheit übereignet werden.

8. Spezialanfertigungen
Werden gerne ausgeführt, wobei solche Produkte weder zurückgenommen noch ausgetauscht werden können.

10. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand für beide Teile wird durch die Firma Berec AG bestimmt.
Diese neuen Verkaufs- und Lieferbedingungen ersetzten alle vorherigen. Mit der Auftragserteilung anerkennt der Besteller diese Bedingungen.

Gossau, den 1. Januar 2023

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